Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Dr. Daniela Schaper (Diplom-Kauffrau)

Hauptsitz:

Reichenbachstr. 26
D-80469 München

München:

Tel.: +49 (0)89 / 60 16 19 0

Bad Aibling:

Tel.: +49 (0)8061 / 93 88 477

Spezielles & Besonderheiten

Kaufpreis, Erbschaft, Schenkung, Rechte & Belastungen

Spezialthemen

Die Bewertung von Immobilien umfasst häufig komplexe Fragestellungen, die eine individuelle und fachlich fundierte Betrachtung erfordern. Dies gilt insbesondere bei Kaufpreisaufteilungen, Erbschaften und Schenkungen, Schiedsgutachten sowie bei der Bewertung von Rechten und Belastungen. Eine sachgerechte Wertermittlung berücksichtigt dabei die jeweiligen rechtlichen, steuerlichen und objektspezifischen Besonderheiten.

Kaufpreisaufteilung

Um Abschreibungen (AfA) für bebaute Grundstücke geltend machen zu können, müssen die Anschaffungs¬kosten nachträglich in einen Gebäude¬wert¬anteil und einen Bodenwertanteil aufgeteilt werden. Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundes¬finanzhof die sogenannte „Restwertmethode“, bei der sich der Gebäude¬wertanteil durch Abzug des Bodenwertes vom Kaufpreis ergibt, als unzulässig beurteilt (BFH-Urt. vom 15.01.1985, IX R 81/83). Vielmehr müssen bei der Kaufpreisaufteilung der Verkehrswert des Gebäudes und der Verkehrswert des Bodens getrennt voneinander ermittelt werden. Die Finanzverwaltung verwendet hierfür eine Arbeitshilfe, die häufig zu unzutreffenden Ergebnissen führt. Der BFH hat zwischenzeitlich in Entscheidungen zur Kaufpreisaufteilung betont, dass alle drei Wertermittlungsverfahren der ImmoWert als gleichwertig zu betrachten sind (z.B. BFH, Beschl.v. 15.1.2016 – IX B 98/16 -; BFH, Urt. v. 21.06.2020 – IX R 26/19 -).

Ermittlung marktgerechter Gebäudewertanteile

Mithilfe eines Sach­verständigen­gutachtens von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sach­verständigen kann eine markt­gerechte Kauf­preis­aufteilung nach­gewiesen werden. Bei der Bewertung werden Parameter wie die Lage, Größe und Bebau­barkeit des Grund­stücks sowie die Gebäude­art, der Modernisierungs­grad und die Qualität der Ausstattung individuell gewürdigt. Das Thema Kauf­preis­aufteilung ist besonders in Ballungs­gebieten wie München und Umgebung von besonderer Brisanz. In Zusammen­arbeit mit dem Gutachter­ausschuss München und Sach­verständigen­kollegen habe ich eine Vorgehensweise speziell für Eigentums­wohnungen entwickelt.

Auf Basis umfangreicher Erfahrungen kann ich Sie im Rahmen einer Vorab­prüfung beraten, ob eine Begut­achtung sinnvoll ist. Dies erfolgt unter Ein­beziehung Ihres Steuerberaters. Eine neutrale Beurteilung steht dabei für mich im Fokus. Informieren Sie sich gerne unter „Publikationen“ über meine Ver­öffent­lichungen zum Thema Kauf­preis­aufteilung und Ermittlung von marktgerechten Gebäude­wert­anteilen.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Dann schreiben Sie mir per Mail an
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oder kontaktieren Sie mich telefonisch unter
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Erbschaft und Schenkung

Wird Ihnen durch einen Erbfall oder im Rahmen einer Schenkung (z.B. vorweg­genommene Erbfolge) eine Immobilie übertragen, so sind Sie jenseits der Freibeträge zur Entrichtung von Erbschafts- bzw. Schenkungs­steuer verpflichtet. Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung dient als Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Steuer.

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Liegt bereits eine Bewertung durch das Finanzamt vor, so kann im Rahmen einer Öffnungs­klausel nach § 198 BewG (Bewertungsgesetz) ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein Sach­verständigen­gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sach­verständigen nachgewiesen werden. Auch kann es sinnvoll sein, bereits mit der Steuererklärung ein Sach­verständigen­gutachten einzureichen.

Je nach Art des Objektes kommen dabei die einschlägigen Wert­ermittlungs­verfahren zur Anwendung: das Vergleichs­­wertver­fahren, das Ertrag­­wert­ver­fahren, das Sachwert­­verfahren.

In einem Sachver­ständigen­gutachten werden alle wertbe­einflussenden Umstände berücksichtigt wie zum Beispiel Baumängel, Bauschäden, Instand­haltungs­rück­stau, Grund­dienstbar­keiten, personen­bezogene Nutzungs­rechte wie z.B. Nieß­brauch etc.

Mit der richtigen Planung Steuern sparen

Im Rahmen einer Vorabprüfung berate ich Sie gerne, ob eine Begut­achtung sinnvoll ist. Dabei ist es unabdingbar, ihren Steuer­berater mit einzubeziehen.

Übrigens: Nach § 198 Abs. 2 BewG kann „als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (…) regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“

Weitere Informationen erhalten Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

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Schiedsgutachten

Stehen zwei Vertragsparteien vor dem Problem, eine Meinungsverschiedenheit nicht unter sich lösen zu können, besteht die Möglichkeit, die Streitfrage durch ein Schiedsgutachten zu klären. Streitigkeiten entstehen dann, wenn die Rahmenbedingungen der Rechte und Pflichten der Vertragspartner unklar sind oder sie durch veränderte Umstände im Vertrag angepasst werden müssen.

Das herausragende Merkmal ist, dass das Ergebnis des Sachverständigen für beide Parteien verbindlich ist. Ein Schiedsgutachten kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen von einem Gericht aufgehoben werden. In Rechtsprechung und Literatur finden die Vorschriften der §§ 317-319 BGB Anwendung.

Vermeiden Sie teure Gerichtsverfahren

Durch ein Schiedsgutachten lassen sich langwierige Gerichtsverfahren, die oftmals mit hohen Kosten verbunden sind, vermeiden. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK für München und Oberbayern übernehme ich die zuverlässige und unparteiische Erstellung eines Schiedsgutachtens.

Meinungsverschiedenheiten lassen sich durch ein Schiedsgutachten unkompliziert aus der Welt schaffen.

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Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen

Altenteile (Wart und Pflege)

Die Bewertung von grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen gestaltet sich zuweilen schwierig, da viele der einzubeziehenden Parameter nicht genau festgelegt sind. So besteht häufig kein vergleichbares Objekt, an dem sich der Sachverständige orientieren kann. Dies betrifft im Besonderen die Bewertung personenbezogener Rechte wie zum Beispiel Leibgedinge bzw. Altenteile, die häufig bei Übergaben von Grundstücken bewilligt werden.

In diesem Zusammenhang stellt die Bewertung von Wart und Pflege eine besondere Herausforderung für den Sachverständigen dar. Umfang und Dauer der Leistungspflicht sind nicht einschätzbar oder messbar. So kann man z.B. schwerlich festlegen, ab wann, wie lange und in welchem Umfang eine Leistungspflicht besteht. Abgesehen von den unvorhersehbaren Parametern, kommt es für den Sachverständigen erschwerend hinzu, dass ihm bestimmte Kenntnisse fehlen wie zum Beispiel medizinisches Fachwissen. Eine sichere Prognose über die zu erbringenden Pflegemaßnahmen stellt sich also im Vorhinein als problematisch dar und eine zuverlässige Einschätzung ist beim Thema Wart und Pflege nur eingeschränkt möglich.

Im Rahmen des Arbeitskreises Wart und Pflege des LVS Bayern (Landesverband Bayern
öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V.) habe ich in Zusammenarbeit mit anderen Experten auf diesem Gebiet ein Berechnungstool mitentwickelt, dass eine nachvollziehbare Aufwandsermittlung für Wart und Pflege möglich macht und zwischenseitlich bundesweite Anwendung findet.

Dienstbarkeiten

Grunddienstbarkeiten wie zum Beispiel Wegerechte, Geh- und Fahrtrechte sowie beschränkt persönliche Dienstbarkeiten wie beispielsweise Leitungsrechte für Versorgungsunternehmen können den Wert einer Immobilie stark beeinflussen. Da sich auch in diesem Bereich kaum oder keine Vergleichswerte heranziehen lassen, ist die Ermittlung von Wertminderungen oftmals sehr komplex. Dabei gilt es Auswirkungen von Einschränkungen für die bauliche oder sonstige Nutzung des Grundstücks zu würdigen.

Sachgerechte Wertermittlung bei grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen

Für eine marktgerechte und praxisorientierte Wertermittlung im Zusammenhang mit Rechten und Belastungen bedarf es neuer Methoden und Herangehensweisen.

Lesen Sie dazu weitere wissenswerte Informationen zu meinen Veröffentlichungen und Vorträgen unter dem Menüpunkt „Publikationen“.

Haben Sie eine Frage zu diesem Thema oder explizit zu ihrem Übergabevertrag oder einer anderen Bewilligungsurkunde, kontaktieren Sie mich gern per Mail unter:

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